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		<lastBuildDate>Wed, 09 May 2012 00:00:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Bulletin der Freundschaft - 2. Trimester</title>
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			<description>Lieben, sicherlich eines der meistverwendeten Wörter der Welt.
Man kann aufrichtig und ernsthaft lieben und man kann Leiden verursachen. Für alle Menschen guten Willens besteht die Kraft der Liebe nicht aus Macht,......</description>
			<content:encoded><![CDATA[Lieben, sicherlich eines der meistverwendeten Wörter der Welt.
Man kann aufrichtig und ernsthaft lieben und man kann Leiden verursachen. Für alle Menschen guten Willens besteht die Kraft der Liebe nicht aus Macht,......]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 09 May 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
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			<title>Kantonale Mutterschaftsbeiträge Freiburg - PREMIERE IN DER SCHWEIZ!</title>
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			<description>Ab dem 1. Juli 2011 kann jede Mutter ihren Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge nach einer Geburt oder Adoption geltend machen. Sie muss seit mindestens einem Jahr im Kanton Freiburg niedergelassen und wohnhaft sein.
Geburt
1. Mütter ohne Erwerbstätigkeit vor der GeburtDiese Mütter können während...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ab dem 1. Juli 2011 kann jede Mutter ihren Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge nach einer Geburt oder Adoption geltend machen. Sie muss seit mindestens einem Jahr im Kanton Freiburg niedergelassen und wohnhaft sein.
<br /><b>Geburt</b>
<i>1. Mütter ohne Erwerbstätigkeit vor der Geburt</i><br />Diese Mütter können während 98 Tagen einen kantonalen Mutterschaftsbeitrag von CHF 38.20 pro Tag beziehen.
<i>2. Mütter</i><br />Diese Mütter können vorrangig eine eidgenössische Mutterschaftsentschädigung geltend machen. Ist deren Tagesansatz tiefer als der Ansatz des kantonalen Beitrages, wird er bis zum Betrag von CHF 38.20 pro Tag ergänzt.

<b>Adoption</b>
Für Adoptivmütter gilt das gleiche Prinzip, jedoch darf das Kind nicht über 8 Jahre alt sein und nicht das Kind des Ehepartners.

<b>Mutterschaftsbeitrag im Bedarfsfall</b>
Diese Leistungen unterliegen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Familie.
Einkommensgrenzen:<br />CHF 2'475.- &nbsp; &nbsp; pro Monat für eine alleinstehende Mutter<br />CHF 3'300.- &nbsp; &nbsp; pro Monat für verheiratete oder nichtverheiratete Eltern, die in<br />&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; einem gemeinsamen Haushalt leben.
Für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind wird obiger Grenzbetrag um CHF 350.- pro Monat erhöht.
Die Höhe dieses Mutterschaftsbeitrages entspricht der Differenz zwischen der Einkommensgrenze und dem massgebenden Einkommen, maximal jedoch CHF 1'650.- pro Monat für eine alleinstehende Mutter, resp. CHF 2'200.- pro Monat für verheiratete oder nichtverheiratete Eltern, die in einem gemeinsamen Hausahlt leben.
Die Mutterschaftsbeiträge im Bedarfsfall werden längstens während eines Jahres ausgerichtet.
Sie können die Gesuche bei der Kantonalen AHV-Ausgleichskasse, Postfach 176, 1762 Givisiez oder bei der AHV-Agentur ihrer Gemeinde einreichen.
SOS Werdende Mütter steht ihnen bei administrativen Angelegenheiten gerne zur Seite.
Weitere Informationen und Gesuchsformulare:
<link http://www.caisseavsfr.ch>http://www.caisseavsfr.ch/default_de.asp</link>
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			<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 13:03:00 +0200</pubDate>
			
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